Pressemeldung: Pflegebedürftigen unter die Arme greifen
Traunsteiner Tagblatt, 02.06.2023
Daher hat der Gesetzgeber vor geraumer Zeit die Möglichkeit geschaffen, solche zusätzlichen Hilfeleistungen als sogenannte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse geltend zu machen. Monatlich ist ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro vorgesehen. Um diesen Entlastungsbetrag erhalten zu können, müssen pflegebedürftige Menschen entsprechende Aufwendungen für Entlastungsleistungen nachweisen. Es ist vorgegeben, dass die Entlastungsleistungen nur von anerkannten Einrichtungen und von geschulten Helfern geleistet und abgerechnet werden dürfen.
Damit die Ehrenamtlichen von Seniorengemeinschaft und Generationenbund entsprechend vorbereitet sind, organisierten die beiden Zusammenschlüsse eine Schulung, die die Alzheimer Gesellschaft Südostbayern und das Landratsamt Berchtesgadener Land durchführten.
An fünf Tagen vermittelten die Vorsitzende der Alzheimergesellschaft Südostbayern, Roswitha Moderegger, und Caroline Puhlmann vom Landratsamt insgesamt 27 Teilnehmern die Grundlagen für einen ehrenamtlichen Einsatz bei pflegebedürftigen Menschen.
Es ging um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz bei pflegebedürftigen Menschen. Darüber hinaus wurden Basiswissen über alterstypische Erkrankungen und deren Behandlungsformen vermittelt, Grundzüge der pflegerischen Versorgung älterer Menschen und richtiges Handeln im Notfall.
Auch die Kommunikation mit älteren Menschen – speziell mit demenziell erkrankten Menschen – war Thema, ebenso der richtige Umgang mit pflegenden Angehörigen.
Es gab zudem einen Streifzug durch die Pflegeversicherung und das Betreuungsrecht. Ergänzend dazu wurden noch hauswirtschaftliche Grundkenntnisse vermittelt.
In den Mittags- und Kaffeepausen versorgten Generationenbund und Seniorengemeinschaft die Schulungsteilnehmer mit Köstlichkeiten.